Willkommen in der Welt der Immobilieneigentümer! Nun, wenn ich an meine erste Immobilie zurückdenke, hat mich das Thema Betriebskosten auch ganz schön ins Schwitzen gebracht. Es ist tatsächlich eine der wesentlichen Pflichten eines Vermieters, sich um die Betriebskostenabrechnung zu kümmern.
Die Betriebskostenabrechnung umfasst alle regelmäßigen Kosten, die dem Eigentümer durch die Nutzung des Gebäudes entstehen und einmal jährlich aufgelistet werden. Die Abrechnung sollte immer schriftlich erfolgen, vom Vermieter unterschrieben sein und dem Mieter per Post zugesandt werden. Dabei ist es wichtig, dass nur wiederkehrende Kosten auf den Mieter umgelegt werden können.
Laut §259 BGB muss eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bestimmte Angaben enthalten. Dazu gehören unter anderem die Gesamtkosten der einzelnen Kostenarten, die Gesamtbetriebskosten, der zugrunde gelegte Umlageschlüssel und die Berechnung des Betriebskostenanteils des Mieters. Ebenfalls muss die Summe der Vorauszahlungen des Mieters und der Abzug dieser Vorauszahlungen von seinem Betriebskostenanteil angegeben werden.
Eine häufige Stolperfalle, die mir auch passiert ist, sind die Fristen. Die
Betriebskostenabrechnung muss fristgerecht zugestellt sein, sonst verfallen die Ansprüche des Vermieters. Auch Nachforderungen oder Korrekturen an der Abrechnung sind nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich. Deshalb ist es wichtig, sich gut zu organisieren und einen genauen Zeitplan zu haben.
Ich hoffe, diese Informationen helfen dir weiter und du fühlst dich nun etwas sicherer in deiner Rolle als Vermieter. Du wirst sehen, mit der Zeit wird alles einfacher und du bekommst Routine. Viel Erfolg!